Sachsen: 329 Einkommensmillionäre

Laut Statistischen Landesamt erzielten 2016 die 1,9 Millionen sächsischen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Gesamteinkünfte von 60,3 Milliarden Euro. Darauf wurden von der sächsischen Finanzverwaltung insgesamt 8,9 Milliarden Euro Lohn- und Einkommensteuer festgesetzt. Die Zahl...

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Laut Statistischen Landesamt erzielten 2016 die 1,9 Millionen sächsischen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Gesamteinkünfte von 60,3 Milliarden Euro. Darauf wurden von der sächsischen Finanzverwaltung insgesamt 8,9 Milliarden Euro Lohn- und Einkommensteuer festgesetzt. Die Zahl der Steuerpflichtigen nahm im Vergleich zum Steuerjahr 2015 mit 2,1 Prozent nur geringfügig zu. Die Gesamteinkünfte stiegen um 3 Milliarden Euro bzw. 5,2 Prozent. Die festgesetzte Lohn- und Einkommensteuer erhöhte sich um 0,4 Milliarden Euro bzw. 4,8 Prozent.
Für das Steuerjahr 2016 ergaben sich nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes durchschnittliche Einkünfte je Steuerpflichtigen von rund 31 900 Euro. Die Lohn- und Einkommensteuer je Steuerpflichtigen lag im Durchschnitt bei 6 000 Euro. In Sachsen erzielte knapp jeder dritte Steuerpflichtige (31 Prozent) weniger als 15 000 Euro an Jahreseinkünften. Diese waren jedoch überwiegend steuerfrei. Des Weiteren erreichten 33 Prozent aller sächsischen Steuerpflichtigen Jahreseinkünfte zwischen 15 000 und 30 000 Euro. Auf diese entfielen 22 Prozent der Gesamteinkünfte und 11 Prozent der festgesetzten Lohn- und Einkommensteuer. Gut ein Drittel aller Steuerpflichtigen (36 Prozent) verfügte über Einkünfte von mehr als 30 000 Euro. Zusammen erzielten diese Steuerpflichtigen 71 Prozent der Gesamteinkünfte und trugen ungefähr 88 Prozent zur Lohn- und Einkommensteuer bei.

Im Steuerjahr 2016 gab es in Sachsen 329 Steuerpflichtige mit Jahreseinkünften von mindestens einer Million Euro. Insgesamt entrichteten diese Einkommensmillionäre 252 Millionen Euro und somit 2,8 Prozent der in Sachsen festgesetzten Lohn- und Einkommensteuer. Zusammen veranlagte Personen werden als ein Steuerpflichtiger gezählt.

Die zeitliche Verzögerung zwischen dem Steuerjahr 2016 und der Ergebnisbereitstellung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik beruht auf den großzügigen gesetzlichen Abgabefristen für Steuererklärungen.

Quelle: Statistik.Sachsen.de

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