Sächsische IHKs lehnen 2G im Einzelhandel ab

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens erkennen die Kammer die Notwendigkeit an, weitere Maßnahmen einzuleiten, um die epidemische Lage unter Kontrolle zu bekommen und insbesondere den Druck auf Krankenhäuser und...

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Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens erkennen die Kammer die Notwendigkeit an, weitere Maßnahmen einzuleiten, um die epidemische Lage unter Kontrolle zu bekommen und insbesondere den Druck auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu reduzieren. Gleichwohl betonen sie, dass bei der Ausgestaltung von Maßnahmen auch jetzt darauf zu achten ist, dass sich diese auf Infektionsherde fokussieren, um zielgenau wirken zu können.

Dr. Detlef Hamann, Hauptgeschäftsführer der IHK Dresden und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs im Freistaat betont deshalb:

„Pauschale Einschränkungen und Verbote für nicht geimpfte Personen in Verbindungen mit einer Ausweitung der Zutrittsverbote für einzelne Branchen bewerten wir äußerst kritisch, da die Wirkung solcher Maßnahmen nicht belegbar ist, beziehungsweise für wissenschaftlich untersuchte Wirtschaftsbereiche wie den Einzelhandel bereits widerlegt wurde. Die Einführung der 2G-Regelung für große Teile des stationären Einzelhandels lehnen wir deshalb auch ab. Stattdessen sollte eine 3G-Regelung in Betracht gezogen werden, welche für die betroffenen Händler zwar einen enormen Kontrollaufwand bedeuten würde, die ansonsten bei 2G zu erwartenden wirtschaftlichen Schäden jedoch abmildern würde.

Die angekündigte Einführung von 3G am Arbeitsplatz wird von den IHKs grundsätzlich unterstützt, um möglichst viele infizierte, ungeimpfte Personen zu identifizieren und abzusondern. Von Seiten des Gesetzgebers müssen dafür allerdings die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehören eine „Auskunftspflicht der Beschäftigten zum Impfstatus ebenso, wie Konsequenzen für Beschäftigte, die Testungen ablehnen“ konkretisiert Detlef Hamann.

In Anbetracht der Impfquote in Sachsen von rund 57 Prozent, und der Vorgabe einer täglichen Testung nicht geimpfter Beschäftigter, werden auf die Arbeitgeber nicht nur große organisatorischer Herausforderungen zukommen, sondern auch finanzielle. Deswegen ist die Erstattung der Testkosten eine weitere wichtige Forderung der Kammern.

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