Afrikanische Schweinepest noch nicht vorbei

Der gesamte Landkreis Bautzen wird nach wie vor der Sperrzone II zugeordnet – es gibt immer noch positive ASP-Funde bei Wildschweinen. Bei der Bekämpfung ist der Landkreis auf...

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Der gesamte Landkreis Bautzen wird nach wie vor der Sperrzone II zugeordnet – es gibt immer noch positive ASP-Funde bei Wildschweinen. Bei der Bekämpfung ist der Landkreis auf die aktive Mithilfe aller Einwohner angewiesen.

Dazu zählt unter anderem der sorgsame Umgang mit Speisereste. Diese sind nicht in der freien Natur zu entsorgen, da sie die Ausbreitung der ASP fördern. Wenn Wildschweine unzureichend erhitzte Speiseabfälle fressen, können Tierseuchenerreger übertragen werden. Auch auf die Leinenpflicht sollten Hundebesitzer achten. Diese besteht sachsenweit in allen Gebieten der Sperrzone II und damit im gesamten Landkreis.

Darüber hinaus gelten in der Sperrzone II besondere Einschränkungen und Vorschriften für Schweinehalter und künftige Schweinehalter. Ihre aktuellen Tierbestände müssen sie dem Veterinäramt des Landkreises melden – ebenso Zu- und Abgänge aus ihrem Bestand. Strenge Regeln betreffen den Transport von Schweinen aus dem Landkreis sowie innerhalb des Landkreises. Dazu bedarf es einer Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes. Diese Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Schweinehalter folgende Kriterien, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, erfüllt:

–       Die Auslauf- und Freilandhaltung ist grundsätzlich verboten.

–       An den Stalleingängen müssen Desinfektionseinrichtungen vorhanden sein.

–       Es darf kein Kontakt der Hausschweine und des Futters mit Wildschweinen und anderen gehaltenen Tieren möglich sein.

–       Speiseabfälle dürfen nicht an Klauentiere verfüttert werden.

–       Die Anzahl von Personen, die die Schweine versorgen, ist auf ein Minimum einzuschränken.

–       Tierärztliche Kontrollen sind vorgeschrieben.

Bei Fragen, insbesondere zu den Haltungsbedingungen von Schweinen, geben die Tierärzte des Veterinäramtes Auskunft und beraten unter der Nummer 03591-5251 39002 einzelfallbezogen.

Nur gemeinsames Handeln kann die Ausbreitung der ASP verhindern und dazu führen, dass der Landkreis der Sperrzone I mit weniger Einschränkungen zugeordnet werden kann. Die Entscheidung darüber wird von der EU-Kommission getroffen.

Hintergrund:

Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

Der erste Fall in unserem Landkreis wurde am 15.11.2021 bei einem Todfund in Dubrauke festgestellt.

In Sachsen wurden bis dato 2.343 ASP-Fälle nachgewiesen. Neuinfektionen werden aktuell in den Landkreisen Görlitz und Bautzen auf niedrigen einstelligen Niveau festgestellt. Hot-Spots sind im Norden unseres Landkreises die Reviere Bluno, Spohla sowie Tagebauseen Bernsteinsee, Lohsa-See, Sabrodter See, Lugteich, wo die Kadaverbergung erschwert ist.

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