Abfallkalender für das Jahr 2024 werden verteilt

Vom 09. bis 22. Dezember 2023, werden die Abfallkalender für das Jahr 2024 im Landkreis Bautzen verteilt. Der Abfallkalender hat wie im letzten Jahr das Format des Landkreisjournals...

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Vom 09. bis 22. Dezember 2023, werden die Abfallkalender für das Jahr 2024 im Landkreis Bautzen verteilt. Der Abfallkalender hat wie im letzten Jahr das Format des Landkreisjournals „Von Zeit zu Zeit“. Schauen Sie also bitte etwas genauer hin, bevor Sie Ihre Zeitungen entsorgen. Darunter könnte sich auch der Abfallkalender befinden.

Enthalten sind wieder die Entsorgungstermine für alle Städte und Gemeinden des Landkreises. Bitte berücksichtigen Sie die verbindlichen Termine für Ihren Ort. Eine nachträgliche Abholung zu spät bereitgestellter Abfallbehälter erfolgt nicht.

Darüber hinaus finden Sie im Abfallkalender Hinweise zur Abfalltrennung, zur Abfallwirtschaft allgemein, die Adressen der Annahmestellen für Elektroaltgeräte, die Einrichtungen für die Abgabe von noch gebrauchsfähigem Hausrat, kommunale und privatwirtschaftlich betriebene Grüngutannahmeplätze sowie die Adressen der Wertstoffhöfe und deren angebotene Leistungen.

Sie haben den Abfallkalender bis zum 22. Dezember nicht bekommen?

Auftretende Unregelmäßigkeiten bei der Verteilung des Abfallkalenders teilen Sie bitte ab 27.12.2023 der Abfallwirtschaft unter Telefon: 03591 5251-70299 mit oder besuchen Sie die Internetseite des Landkreises www.landkreis-bautzen.de für weitere Informationen.

Unter dem Menüpunkt ‚Abfallentsorgung‘ können Sie die Entsorgungstermine für Ihr Grundstück abfragen und ausdrucken sowie den gesamten Abfallkalender als pdf-Dokument herunterladen. Die Übertragung der persönlichen Termine über das iCalendar-Format in Ihren persönlichen elektronischen Kalender für Smartphone, Tablet oder PC ist an der Stelle ebenfalls möglich.

Außerdem können Sie über die Internetseite die Sperrmüllbestellung über ein Web-Formular abschicken. Der gedruckte Abfallkalender enthält keine Papier-Sperrmüllkarte mehr.

Ab 01.02.2024 können Sie ein notwendiges gedrucktes Exemplar auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der Abfallwirtschaft oder den Bürgerämtern des Landkreises abholen.

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