Ist die CDU-Stadtratsliste rechtskonform?

Das BürgerBündnis Bautzen hat seine Zweifel, ob die Wahlliste der CDU-Stadtratskandidaten rechtskonform entstanden ist. In einer Pressemitteilung erklärte Dr. Dirk Lübke gegenüber dem Rechtsamt der Stadt Bautzen, „dass...

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Das BürgerBündnis Bautzen hat seine Zweifel, ob die Wahlliste der CDU-Stadtratskandidaten rechtskonform entstanden ist. In einer Pressemitteilung erklärte Dr. Dirk Lübke gegenüber dem Rechtsamt der Stadt Bautzen, „dass der… Stadtverband der CDU mehrere Wahlversammlungen zur Kandidatenaufstellung durchgeführt hat, und zwar konkret am 27.01.2024 und am 27.03.2024″.

Unstrittig ist, dass der stellvertretende CDU-Vorsitzender des Stadtverbandes Bautzen am 2. Februar 2024 per Pressemitteilung die Aufstellung von 13 CDU-Kandidaten „für die Wahl des Bautzener Stadtrates am 9. Juni nominiert“ verkündete.

In der Sächsischen Zeitung wird die Vorsitzende des Wahlausschusses und Leiterin des Bautzener Rechtsamtes zitiert: „Mir ist nur ein Wahlvorschlag über 21 Bewerber vorgelegt worden. Ob es davor schon einmal eine Mitgliederversammlung gab, weiß ich nicht und kann ich auch nicht nachprüfen. Aus meiner Sicht ist der Vorschlag der CDU rechtskonform.“

Nun fordert Dr. Lübke, dass das Rechtsamt der Stadt „eine Beschwerde über die Zulassung der CDU-Kandidatenliste in der gestrigen Gemeindewahlausschuss-Sitzung vom 09.04.2024 gemäß SächsGemWG § 7 Abs. 2 vornehmen“ soll. Ein Blick in die Protokolle der CDU-Aufstellungsversammlung (-en) sollte sicherlich Klarheit schaffen. Sollten die Zweifel berechtigt sein und die CDU-Wahlliste im Nachhinein für ungültig erklärt werden, hätte Bautzens Oberbürgermeister keine „eigene Fraktion“ im Stadtrat.

Die berechtigten Nachfragen vom Wahlausschuss-Mitglied Paul Neumann (AfD) wurden weitgehend ignoriert und der Wahlausschuss ließ die Liste der CDU mit fünf von sechs Stimmen zu.

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