Wenn die Polizei in Tschechien eine Fahndungs- oder Vermisstenmeldung veröffentlicht, dann enthielt diese bisher eventuell auch Aussagen über psychische Erkrankungen der jeweiligen Person. Doch eine NGO und das Büro der Ombudsfrau haben jetzt durchgesetzt, dass dies nur noch dann geschieht, wenn es unbedingt nötig ist. Damit sollen Vorurteile abgebaut und Fehlinterpretationen vermieden werden.