2G: Notwendig oder diskriminierend?

Die Sächsische Staatsregierung (CDU-SPD-Grüne) hat in einer Sondersitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat Sachsen beschlossen. Sie tritt ab 8. November in Kraft und ist bis einschließlich 25....

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Die Sächsische Staatsregierung (CDU-SPD-Grüne) hat in einer Sondersitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung für den Freistaat Sachsen beschlossen. Sie tritt ab 8. November in Kraft und ist bis einschließlich 25. November 2021 gültig.

Die 2G-Regelung betrifft:

– Innengastronomie,
– Veranstaltung und Feste in Innenräumen,
– den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
– den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken,
– sämtliche Großveranstaltungen.

Um die Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen gemäß Corona-Schutz-Verordnung landeseinheitlich zu intensivieren, hat das Sozialministerium die Landkreise und Kreisfreien Städte mittels Erlass verpflichtet, ergänzend zu den bereits laufenden Kontrollmaßnahmen, jeweils mindestens drei Corona-Schutzmaßnahmen-Kontrollteams aufzustellen und täglich einzusetzen. Die Teams bestehen aus jeweils einem Vertreter des Gesundheitsamtes, Ordnungsamtes sowie des Polizeivollzugsdienstes.

Die Reaktionen auf die Maßnahmen fallen sehr unterschiedlich aus. Im Interview mit dem Deutschlandfunk erklärt Ministerpräsident Kretschmer: „Es geht darum, das für Deutschland, für die Kinder, für die Familien zu verhindern, für die Wirtschaft zu verhindern, und deswegen muss deutlich werden, 2G beispielsweise ist jetzt keine unzumutbare Belastung, sondern es ist ein Instrument, das verhindern soll, dass tatsächlich ein kompletter Lockdown über dieses Land kommt, dass komplett Gastronomie geschlossen werden muss, komplett Kultur geschlossen werden muss.“

Kritik kommt aus der Wirtschaft vom VSW. In einer Pressemitteilung erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Jörg Brückner: „Die Abschaffung des kostenlosen Bürgertests war ein Fehler. Dieser ist unverzüglich wieder einzuführen.  Auch ist die verpflichtende Einführung des 2G-Modells in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nicht das richtige Mittel der Wahl. Angezeigt ist vielmehr, das 3G-Modell beizubehalten und konsequent durchzusetzen, anstatt einzelne Branchen in das 2G-Modell zu zwingen.“

Kritik kommt auch von der AfD. So sagt Frank Peschel, Landtagsabgeordnter aus Bautzen: „Die Verschärfung der Corona-Schutz-Verordnung führt zu Umsatzeinbußen und schließt gesunde Bürger vom gesellschaftlichen Leben aus. Das ist inakzeptabel. Diese Corona- Maßnahmen sind diskriminierend. “ Gleichzeitig verweist er aus mögliche Umsatzrückgänge der Wirtschaft. „Diese Maßnahmen werden ohne wirtschaftlichen Sachverstand der Staatsregierung durchgedrückt. Jede Planungssicherheit geht verloren. Doch diese ist mit Blick auf das Weihnachts- und Silvestergeschäft wichtig. Zudem stellt sich die Frage, wer kommt für die Umsatzausfälle auf?“ so Peschel.

Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden erklärt: „Wenn die Impfkampagne stagniert, braucht es statt der 2G-Regel umgehend eine funktionierende und flächendeckende Teststrategie. Das ist die logische Konsequenz, um das hohe Ansteckungsrisiko trotz der geringen Impfquote zu minimieren.“

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