Kein Zugang für Ungeimpfte

Die Staatsregierung teilte in einer Pressemitteilung mit, dass der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO...

1238
1238

Die Staatsregierung teilte in einer Pressemitteilung mit, dass der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Betten nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 SächsCoronaSchVO am 17.11.2021 mit 1.520 Betten den dritten Tag aufeinanderfolgenden Tag erreicht bzw. überschritten wurde. Damit gelten ab Freitag, 19. November 2021, im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe.

Konkret bedeutet das, dass der Zugang ausschließlich Geimpften oder Genesenen möglich: Dies gilt u.a. für die folgenden Bereiche:

• den Zugang zur Innengastronomie,
• die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
• die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
• die Prostitution,
• den Sport im Innenbereich,
• den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
• den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
• den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
• die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr und
• den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.

Kritik kam u.a. von der AfD. „Die Verschärfung der Corona-Schutz-Verordnung führt zu Umsatzeinbußen und schließt gesunde Bürger vom gesellschaftlichen Leben aus. Das ist inakzeptabel. Diese Corona-Maßnahmen sind diskriminierend“ so der Bautzener Landtagsabgeordnete Frank Peschel.

Schlagworte
WP Twitter Auto Publish Powered By : XYZScripts.com